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Aktuelles
15.06.2014

Direktvermarktung künftig nur mit fernsteuerbaren Anlagen

Eine der wesentlichen Säulen eines zukünftigen EEG soll die verpflichtende Direktvermarktung des in EEG-Anlagen erzeugten Stroms werden. Zudem können nach dem EEG-Gesetzesentwurf mit Beginn des kommenden Jahres nur noch die regenerativen Kraftwerke an der Direktvermarktung teilnehmen, bei denen die Direktvermarkter per IT-Technik den Anlagenbetrieb beeinflussen können. Wie kaum zu einem anderen Punkt des EEG-Vorschlages gehen die Meinungen innerhalb der gleichen Akteursgruppe so auseinander.

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